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Sie sind Opfer einer Straftat geworden? Dann rufen Sie uns an! Gemeinsam finden wir Lösungen!
ACHTUNG: Da wir von Lichtblick ein sehr kleiner Verein sind, betreuen wir ausschließlich Personen aus dem Landkreis Osterholz und Bremen. Wir bitte um ihr Verständnis.
Sie erreichen die Lichtblick Opferhelfer unter 04209-68 51 10. Termine vergeben wir nach Vereinbarung.
(Die Opferhelfer von Lichtblick e.V. sind selbst Opfer von Straftaten geworden und möchten ihre Erfahrungen was die Bewältigung der Situation angeht an die Menschen weiter geben, die diese Hilfe benötigen.) (ACHTUNG: Aus organisatorischen Gründen sind die Lichtblick Opferhelfer ausschließlich im Landkreis Osterholz und Bremen tätig!)
Die Lichtblick Opferhilfe im Einzelnen:
- Die Lichtblick Opferhilfe ist Kostenlos. - Neue Möglichkeiten und Perspektiven aufzeigen. - Auf Ihren Wunsch stellen die Opferhelfer von Lichtblick auch den ERSTEN Kontakt zu den Ermittlungsbehörden her und begleiten Sie dort hin. - Die Opferhelfer von Lichtblick e.V. kommen auf Wunsch zu Ihnen nach Hause und gehen ganz speziell auf Ihre Probleme und Wünsche ein. - Der Erfahrungsaustausch unter Betroffenen im kleinen Kreis (…auch Anonym möglich). - Erfahrungsaustausch unter vier Augen im privaten und ganz persönlichen Gespräch. - Therapeutische/ psychologische Erstberatung durch einen Psychologen von Lichtblick e.V. - Hilfe bei der Suche nach dem richtigen Psychologen oder Therapeuten. - Rechtlich Erstberatung durch die Lichtblick e.V. Rechtsanwälte. - Begleitung durch die Lichtblick Opferhelfer zu Behörden und Gerichtsterminen. - Aktive Hilfestellung beim Ausfüllen von Anträgen (z.B. Anträge zum Opferentschädigungsgesetz). - Vermittlung von weiteren Opferberatungsstellen, Sozialberatungsstellen etc. in der Umgebung.
Informationen zum Opferentschädigungsgesetz
Informationen für Opfer einer Straftat
Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen
Überlassung einer gemeinsam genutzten Wohnung
Häusliche Gewalt
Stalking
Sexueller Missbrauch
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
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